FÜR KUNDEN

Begriffe, die uns in der Nichtlebensversicherung begegnen werden

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen

    Allgemeine Bedingungen für bestimmte Versicherungsarten. Dabei geht es im Wesentlichen um die Bedingungen für das Zustandekommen und die Beendigung des Versicherungsvertrages, die Merkmale des Risikoversicherungsfalls, die Bedingungen, unter denen die Versicherungsentschädigung gewährt wird, die Bedingungen und die Höhe der Prämienzahlung und dergleichen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fernversicherung

 

  • Amortisation

    Allmähliche Wertminderung materieller und immaterieller Vermögenswerte. Amortisation, also Abnutzung, kann technischer und moralischer Natur sein. Bei technischen handelt es sich um physische Abnutzung oder Verschlechterung durch den Einsatz im Betrieb. Moralischer Verschleiß ist immer mit technischem Fortschritt verbunden, der die Produktion billigerer und leistungsstärkerer Maschinen und Geräte zur Folge hat. Die Abschreibung wird durch Abschreibung ausgedrückt (siehe Zeitkosten). Assistance-Leistungen Assistance, die die Versicherungsgesellschaft ihren Kunden bei bestimmten Versicherungsarten gewährt (Pflichtversicherung für Schäden, die durch das Führen eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, Assist-Card). Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von Vereinbarungen mit ausländischen Versicherungsgesellschaften oder anderen Organisationen, die dem Kunden im Rahmen der vereinbarten Bedingungen materielle oder organisatorische Hilfe leisten.
  • Bonus

    Von lateinisch „gut“. In der Praxis handelt es sich dabei um die Bereitstellung einer Gutschrift an den Kunden für die Erfüllung festgelegter oder vereinbarter Bedingungen. Im Versicherungswesen handelt es sich dabei um einen Rabatt auf die Versicherungsprämie (bzw. einen Rabatt auf die Leistung des Versicherungsunternehmens) bei günstigem Schadenverlauf. Dabei kann es sich um unverschuldete Schäden (z. B. Kfz-Unfallversicherung), um den Einsatz von Feuermelde- oder Löscheinrichtungen, um die Komplexität der Versicherung (Risiko oder Schaden) und Ähnliches handeln.vecná) a podobne.
  • Zeitpreis

    Der Preis des Artikels im angegebenen Zeitraum. Im Versicherungswesen handelt es sich vor allem um den Preis der beschädigten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Sie wird ermittelt, indem vom Preis eines neuen Artikels ein Betrag abgezogen wird, der der Abnutzung entspricht, oder sonstige Verschlechterung der Sache. Neupreis Der in Geld ausgedrückte Wert einer Sache, die bisher nicht benutzt wurde und moralisch nicht abgenutzt ist. Dabei handelt es sich um den Geldbetrag, den der Kunde zum gegebenen Zeitpunkt ausgeben müsste, um eine bestimmte Sache zu kaufen, auch für ältere Dinge. Bei Kraftfahrzeugen ist es der Preis aus der Rechnung. Der Preis der Immobilie wird anhand eines Gutachtens oder auf Grundlage eines Handbuchs zur Preisermittlung von Bauobjekten ermittelt.
  • Geschuldete Versicherungsprämie

    Versicherungsprämien werden nicht innerhalb der angegebenen oder vereinbarten Frist gezahlt. Während dieser Zeit deckt die Versicherungsgesellschaft die Risiken des Kunden ab, die Versicherungsgesellschaft erhält jedoch immer zusätzlich diese Versicherungsprämie vom Versicherungsnehmer zurück. Gültigkeitsdauer der Versicherung (Versicherungszeitraum) Der Zeitraum, für den die Versicherung vereinbart wurde. Das Beginn- und Enddatum der Versicherung muss im Versicherungsvertrag angegeben werden. Die Sachversicherung für Bürger wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei die Versicherungsdauer in der Regel ein Jahr beträgt.
  • Franchise

    Aus dem Französischen bedeutet es „Befreiung von öffentlichen Abgaben“. In der Versicherungsbranche handelt es sich dabei um einen (im Versicherungsvertrag vereinbarten) Betrag bis zu dem Betrag, für den das Versicherungsunternehmen keine Versicherungsleistungen erbringt. Die Rechtsordnung der Slowakischen Republik erkennt das Wahlrecht als eine der Formen der Mitbeteiligung (bedingte Mitbeteiligung) an. Der Selbstbehalt ist dann ein vereinbarter Betrag, bis zu dem die Versicherung keine Versicherungsleistungen erbringt. Ist die Versicherungsleistung höher als der Selbstbehalt, übernimmt die Versicherung die gesamte Versicherungsleistung.
  • Inflation

    Es spiegelt das wirtschaftliche Ungleichgewicht in der Wirtschaft wider. Seine Manifestation ist das Wachstum des Preisniveaus, das nicht durch die entsprechende Güterproduktion unterstützt wird. Da das Geld durch nichts gedeckt ist, verliert es an Wert. Für mehr Geld kaufen Sie die gleiche Menge an Waren wie zuvor für weniger Geld. In unseren Produkten wird dieses Problem durch Indexierung gelöst, also durch die Anpassung des Immobilienwertes an die Inflation.
  • Einmalige Versicherungsprämie

    Versicherungsprämien, die während der gesamten Gültigkeitsdauer der Versicherung sofort gezahlt werden. Dabei kann es sich um kurzfristige (weniger als ein Jahr gültige) oder langfristige Versicherungen, insbesondere Lebens- oder Rentenversicherungen, handeln.
  • Diebstahl

    Aneignung der versicherten Sache eines anderen durch Überwindung eines Hindernisses
  • Deckblatt

    Schriftliche Bestätigung, dass die Versicherungsgesellschaft die im Deckungsschreiben genannte Verpflichtung im Namen ihres Versicherten (oder, gemäß einer Vereinbarung mit einer anderen Versicherungsgesellschaft, im Namen ihres Versicherten) erfüllen wird. Er wird im gegebenen Zeitraum und Umfang die Zahlung für den Versicherten oder Geschädigten an die angegebene Stelle (z. B. Autowerkstatt) leisten. Das Anschreiben ersetzt die Leistung eines Vorschusses auf Versicherungsleistungen.
  • Prämie für die Risikoversicherung

    Regelmäßige Versicherungsprämien, die in bestimmten Raten (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) gezahlt werden. Raub. Aneignung des versicherten Gegenstands durch den Täter unter Anwendung von Gewalt oder unter Androhung unmittelbarer Gewalt gegen den Versicherten.
  • Malus

    Von lateinisch „böse“. In der Versicherungsbranche handelt es sich dabei um das Gegenteil eines Bonus, d. h. um einen Zuschlag auf die angegebene Prämie bei Nichterfüllung der festgelegten Bedingungen für den Versicherungsverlauf oder schlechterem als dem festgelegten (berechneten) Risiko. Meistens handelt es sich dabei um einen Zuschlag für einen ungünstigen Schadenverlauf in der Vorperiode.
  • Ungenutzte Prämien

    Zahlt der Kunde die Prämie für den gesamten Versicherungszeitraum, veräußert er aber in der Mitte dieses Zeitraums den versicherten Gegenstand (Kraftfahrzeug, Haus etc.), ist er aufgrund des Kaufvertrages berechtigt, von der Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung zu verlangen aliquoter Teil der Versicherungsprämie, der eigentlich kein Risiko mehr abdeckt, da der Versicherungsgegenstand weggefallen ist. Ein Anspruch darauf besteht nicht, wenn vor dem Verkauf ein Versicherungsfall eingetreten ist und der Kunde Ersatz für den Schaden erhalten hat. unbekannte Zahlungen (volatil) Zahlungen, die die Versicherung auf dem Konto erhalten hat, aber aufgrund verschiedener Fehler (im Variablensymbol, Kontonummer etc.) nicht dem Vertrag zugeordnet wurden und daher manuell gesucht werden müssen.
  • Anerkennung

    Bestimmung des Wertes oder Preises eines Vermögenswerts, Ereignisses, Phänomens, einer Maßnahme usw. In der Versicherungswirtschaft geht es dabei vor allem um die Ermittlung des Wertes des Risikos (zur Bestimmung des Prämiensatzes) oder des beschädigten Versicherungsgegenstandes zum Zweck der Auszahlung von Versicherungsleistungen (Versicherungsentschädigung). Der Wert wird zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls ermittelt.
  • Unterversicherung

    Feststellung eines niedrigeren Werts der versicherten Sache, als sie tatsächlich hat. Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass er, wenn er einen geringeren Versicherungswert bezahlen möchte, auch in der Liquidation eine geringere Auszahlung erhält. Versicherungsereignis Ein zufälliges, im Vertrag festzulegendes Ereignis, das nicht vom Vertrag ausgeschlossen war und für das der Versicherungsnehmer die Prämie zahlt. versicherte Person, deren Eigentum, Leben, Gesundheit oder Schadensersatzpflicht durch die Versicherung gedeckt ist. Versicherung Bestätigung, dass der Vertrag zur Versicherung angenommen wurde. Versicherungswert (Neupreis) Preis des versicherten Gegenstandes am Tag des Versicherungsabschlusses, der zur Bestimmung der Versicherungsprämie herangezogen wird. Versicherungssumme. In PZ vereinbarte Summe (Höchstbetrag der Versicherungsleistung). Versicherungsprämie Preis für den gewährten Versicherungsschutz. Versicherungszeitraum Teil des Versicherungszeitraums, für den Prämien gezahlt werden müssen. Versicherungszahlung Die Versicherungszahlung in der Schadenversicherung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Die Leistung darf jedoch die Versicherungssumme nicht überschreiten. Versicherungsvorschlag Vorschlag zum Abschluss eines Schadenversicherungsvertrages. Durch die Unterzeichnung des Vertragsentwurfs durch den Versicherungsberater und den Kunden wird der Vertragsentwurf automatisch zu einem gültigen Versicherungsvertrag. Versicherungsnehmer Eine Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und zur Zahlung von Prämien verpflichtet ist. Geschädigter Wer zwar nicht selbst versichert ist, aber Opfer einer Schädlingsbekämpfung geworden ist und von ihm Schadensersatz verlangt. Ist der Geschädigte versichert, beantragt er bei der Versicherungsgesellschaft, in seinem Namen den Schaden an den Geschädigten auszugleichen. lokale Gültigkeit. vorgeschriebene Prämien Der Hauptindikator für die Versicherungsaktivität. Darin werden alle Prämienposten ausgedrückt, die im jeweiligen Abrechnungszeitraum an die Versicherungsgesellschaft zu zahlen sind. pro rata temporis Methode zur Berechnung der Prämie, wenn die Versicherungsdauer weniger als ein Jahr beträgt. erste Versicherungsprämie Versicherungsprämie für die erste Versicherungsperiode (wird diese nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss gezahlt, wird der Vertrag gekündigt). Bei Selbstbeteiligung Der Betrag, mit dem der Versicherungsnehmer an der erbrachten Leistung beteiligt ist und der immer von dieser Leistung abgezogen.
  • Regress

    Es handelt sich um die Rückforderung der (dem Versicherten bereits gezahlten) Haftung von demjenigen, der das Ereignis vorsätzlich oder unabsichtlich verursacht hat. Dieser Anspruch geht aufgrund des abgeschlossenen Versicherungsvertrages bzw. gesetzlicher Regelungen im Falle der Gewährung einer Versicherungsentschädigung, und zwar nur bis zur Höhe, auf das Versicherungsunternehmen über.
  • Mittäterschaft

    Die Höhe des Anteils, mit dem der Versicherte finanziell am Versicherungsschaden beteiligt ist. Bei einer Versicherung mit Zuzahlung kürzt die Versicherungsgesellschaft jede Versicherungsentschädigung um den vereinbarten Zuzahlungsbetrag.
  • Totale Schande

    Vollständige Zerstörung oder erhebliche Beschädigung der versicherten Sache, wenn die Reparaturkosten ihren Zeitwert übersteigen oder die Sache so zerstört ist, dass eine Wiederherstellung technisch unmöglich ist (ebenso wie bei Diebstahl eines Kraftfahrzeugs).
  • Vandalismus

    Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache.
  • Vinkulierung

    Beschränkung der Verfügung, d. h. die Bindung der Verwendung einer Kaution, Sicherheit oder eines anderen Wertes an vereinbarte Bedingungen. Im Versicherungswesen handelt es sich beispielsweise um die Bindung von Versicherungsleistungen zugunsten der Bank, die dem Versicherten einen Kredit gewährt hat und Ähnliches.
  • Sicherheit

    Einfach ausgedrückt handelt es sich um eine Versicherungsversicherung. Im Falle eines Großrisikos teilt die Versicherungsgesellschaft dieses in Form einer Rückversicherung auf mehrere Versicherer auf. Eine der Versicherungsmethoden besteht darin, dass der Versicherer und der Rückversicherer im gleichen Verhältnis an der Versicherungsleistung beteiligt sind, wie sie sich die Versicherungsprämie teilen.